Antrag

Unser Ziel ist es, aktiv eine Gesellschaft mitzugestalten, in der allen Menschen unabhängig von ihren Lebensbedingungen der Zugang zu allen materiellen und immateriellen Ressourcen garantiert ist. Dies meint insbesondere den Zugang zu sozialer, kultureller und politischer, zusammenfassend also zu gesellschaftlicher Teilhabe. Sozialer Benachteiligung soll durch wirksame Lösungsansätze bzw. begegnet werden.


Förderung sozialer Angebote

Die Förderung sozialer Projekte als Förderpartner und die damit zusammenhängende Vergabe von Fördermitteln beschreibt unseren Stiftungszweck. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, das soziale Engagement und die dahinterstehenden engagierten Menschen zu unterstützen. 

 

Förderziele

Um unser Förderziel zu erreichen, fördern wir sowohl junge Initiativen, die sich aus einer aktuellen gesellschaftlichen Herausforderung gründen, als auch bereits wirkungsvolle und etablierte Projekte und Organisationen. Die Förderung sozialer Angebote beschränkt sich dabei auf die Region Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (Altmühlfranken).

 

Einmalig oder auf 3 Jahre

Ein Träger kann sich unbegrenzt mit verschiedenen Projekten um eine Förderung bei uns bewerben. Ein Projekt kann auch wiederholt von uns gefördert werden.

 

Förderwürdig

Projekte, wenn sie sich in Trägerschaft einer gemeinnützigen Körperschaft oder der öffentlichen Hand befindet. Das können sein:

  • eingetragene Vereine

  • Stiftungen

  • Kirchengemeinden

  • Träger der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege

  • die öffentliche Hand (Kommunen, Städte)

 

Nachweis der Gemeinnützigkeit

Hierzu benötigen wir einen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts (ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts).

Antrag auf Förderung

Antrag auf Förderung Hier

Förderrichtlinien Hier

Förderfähige Maßnahmen

Zuwendungen werden einzelfallbezogen auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Hierzu sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Die Förderung kann nur nach der Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln erfolgen.

  • Die geförderten Projekte sollen vom Engagement der Antragsteller mitgetragen werden.

  • Die Höhe der Zuwendung entscheiden die Gremien der Stiftung.

Förderbereich

Laut unserer Satzung muss die Zielgruppe Ihres Projekts sozial benachteiligt oder von einer sozialen Benachteiligung bedroht sein, um eine Projektförderung zu erhalten. Hierunter fallen Menschen, denen auf Grund ihrer besonderen Lebensumstände wie z.B. Alter oder Herkunft der Zugang zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe erschwert ist. Das sind z.B. Kinder, Senior*innen, Menschen mit Behinderung usw.

 

Die Zuwendungen der Stiftung dürfen aber nicht zu einem Ersatz für staatliche Pflichtaufgaben werden.

Konzeptgestaltung der Förderungen

Ziel der Förderung sozialer Projekte durch die Stiftung ist also die Stärkung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Der gewählte Ansatz und die Gestaltung der Angebote sind dabei grundsätzlich frei wählbar.

 

Zur Orientierung und Einordnung möglicher förderwürdiger Konzepte nachstehend einige Beispiele aus der Förderpraxis:

  • Begegnungsangebote wie z.B. gemeinsames Kochen, Musizieren, Ausflüge, um Menschen unterschiedlicher Herkunft, Generationen oder sozialer Voraussetzungen zusammenzubringen

  • Wissensvermittlung/Bildungsangebote zur Prävention sozialer Notlagen durch z.B. Workshops, Vorträge usw.

 

Kontrolle der Zuwendungen

Die Mittelverwendung ist durch den Zuwendungsempfänger zu bestätigen und nachzuweisen. Der Nachweis ist z. B. anhand Rechnungskopien, Pressemitteilungen, Fotos usw. zu belegen. Entfällt der Fördergrund oder kommt es beispielsweise zu einer Auflösung einer Empfängerorganisation, ist die Stiftung der Lebenshilfe Gunzenhausen unverzüglich zu unterrichten.

Was wir nicht fördern

Unsere Satzung schränkt uns in unserer Fördertätigkeit ein. Ist eines der folgenden Kriterien gegeben, können wir Ihr Projekt leider nicht fördern:

  • fehlende Gemeinnützigkeit/nicht gemeinnützige Trägerschaft

  • fehlender Wirkungskreis in der Region Altmühlfranken

  • fehlende Einbindung einer sozial benachteiligten Zielgruppe (Nicht-Erfüllung des Stiftungszwecks)