Antrag
Unser Ziel ist es, aktiv eine Gesellschaft mitzugestalten, in der allen Menschen unabhängig von ihren Lebensbedingungen der Zugang zu allen materiellen und immateriellen Ressourcen garantiert ist. Dies meint insbesondere den Zugang zu sozialer, kultureller und politischer, zusammenfassend also zu gesellschaftlicher Teilhabe. Sozialer Benachteiligung soll durch wirksame Lösungsansätze bzw. begegnet werden.
Förderung sozialer Angebote
Die Förderung sozialer Projekte als Förderpartner und die damit zusammenhängende Vergabe von Fördermitteln beschreibt unseren Stiftungszweck. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, das soziale Engagement und die dahinterstehenden engagierten Menschen zu unterstützen.
Förderziele
Um unser Förderziel zu erreichen, fördern wir sowohl junge Initiativen, die sich aus einer aktuellen gesellschaftlichen Herausforderung gründen, als auch bereits wirkungsvolle und etablierte Projekte und Organisationen. Die Förderung sozialer Angebote beschränkt sich dabei auf die Region Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (Altmühlfranken).
Einmalig oder auf 3 Jahre
Ein Träger kann sich unbegrenzt mit verschiedenen Projekten um eine Förderung bei uns bewerben. Ein Projekt kann auch wiederholt von uns gefördert werden.
Förderwürdig
Projekte, wenn sie sich in Trägerschaft einer gemeinnützigen Körperschaft oder der öffentlichen Hand befindet. Das können sein:
eingetragene Vereine
Stiftungen
Kirchengemeinden
Träger der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege
die öffentliche Hand (Kommunen, Städte)
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Hierzu benötigen wir einen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts (ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Antrag auf Förderung
Förderfähige Maßnahmen
Förderbereich
Konzeptgestaltung der Förderungen
Was wir nicht fördern

